Finanzielle Unterstützung für Kurse

Unsere Mitglieder können für Kurse finanzielle Unterstützung beantragen.

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Höhe der Beiträge

Folgende Beiträge werden bezahlt:

Kursdauer total Betrag
bis 2h 160.-
bis 4h 220.-
bis 8h 340.-
mehr als 8h 580.-

Pro Jahr werden maximal CHF 2’000.- pro Mitglied ausbezahlt.

Ein Kurs ist definiert als eine Einheit, für die es eine separate Ausschreibung gibt und für die man sich separat anmelden kann.
Beispiel: Ein zweiteiliger Schiedsrichterkurs mit Theorie am Freitag Abend und Praxis am Samstag Morgen ist ein einziger Kurs, weil man sich nicht für beide Teile separat (nur Praxis oder nur Theorie) anmelden kann. Wenn man nun daraus zwei Kurse macht (einen Schiedsrichter-Theorie-Kurs am Freitag Abend und einen Schiedsrichter-Praxis-Kurs am Samstag Morgen) mit je separater Ausschreibung, für die man sich unabhängig voneinander anmelden kann, gelten sie als zwei Kurse.

Bedingungen

  • Es müssen mindestens die im Formular angegebenen Bedingungen erfüllt sein (alle Fragen mit „ja“ beantwortet sein).
  • Es muss für jede Durchführung eines Kurses ein eigener Antrag (Formular) eingereicht werden: Wenn der gleiche Kurs z.B. nächstes Jahr wieder stattfindet, muss für nächstes Jahr ein eigener Antrag eingereicht werden.
  • Der Antrag (Formular) inkl. Ausschreibung (z.B. Flyer, Screenshot der Website, …) wird bis 2 Monate vor dem ersten Kurstag beim ZKKV eingereicht.
  • Eine von allen Teilnehmern und dem Kursleiter unterschriebene Teilnehmerliste wird bis 10 Tage nach dem letzten Kurstag beim ZKKV eingereicht. Im Falle von online-Kursen kann anstelle der Teilnehmerliste ein Screenshot eingereicht werden, der hinreichend dokumentiert, wie viele Personen anwesend waren (die Kursleitung dokumentiert zusätzlich, wie viele Teilnehmer Mitglied in einem ZKKV-Dojo sind).
  • Der Vorstand entscheidet definitiv darüber, ob einem Antrag stattgegeben wird.
  • Bei wiederholt zu wenig Teilnehmern bei den Kursen, mangelhaften Unterlagen oder aus anderen Gründen kann der ZKKV die Bewilligung eines Antrags verweigern.
  • Online-Kurse:
    • Online-Kurse müssen „live“ stattfinden – es darf sich nicht um ein vorher aufgezeichnetes Video o.ä. handeln.
    • Zudem müssen im Voraus die Login-Informationen für den Kurs an den ZKKV versendet werden, damit Vertreter des ZKKV oder des ZKS Besuchs-Stichproben machen können, wie dies bei vor-Ort-Kursen auch geschieht.

Ablauf

  1. Das Formular ausfüllen und absenden. Das Formular muss bis 2 Monate vor Kursbeginn beim ZKKV eingehen. Dazu gibt es 2 Möglichkeiten:
  2. Nach Eingang des Antrags informiert dich der ZKKV darüber, ob für diesen Kurs Beiträge gezahlt werden oder nicht.
  3. Teilnehmer:innen dokumentieren:
    1. Falls der Kurs vor Ort stattgefunden hat: Teilnehmerliste (PDF) ausdrucken, während dem Kurs unterschreiben lassen und bis 10 Tage nach dem letzten Kurstag per Post oder E-Mail beim ZKKV einreichen.
    2. Falls es sich um einen online-Kurs handelt: Screenshot oder ähnliche Dokumentation anfertigen, die zeigt, wie viele Teilnehmer:innen anwesend waren. Zusätzlich notieren, wie viele Teilnehmer:innen Mitglied in einem ZKKV-Dojo sind und wie viele Teilnehmer aus dem Kanton Zürich sind. Diese Informationen bis 10 Tage nach dem letzten Kurstag beim ZKKV einreichen.
  4. Wenn die Teilnehmer:innen-Dokumentation fristgerecht beim ZKKV eintrifft, wird das Geld automatisch auf das Konto ausbezahlt, das du uns in der Etat-Daten-Erfassung angegeben hast.

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