Finanzielle Unterstützung für Werbeveranstaltungen

Unsere Mitglieder können für Werbeveranstaltungen wie z.B. „Tage der offenen Tür“ finanzielle Unterstützung beantragen.

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Höhe der Beiträge

Folgende Beiträge werden bezahlt:

Dauer der Veranstaltung total Betrag
bis 2h 160.-
bis 4h 220.-
bis 8h 340.-
mehr als 8h 350.-

Pro Jahr werden maximal CHF 350.- pro Mitglied ausbezahlt.

Welche Veranstaltungen werden unterstützt?

Der ZKKV möchte Mitglieder unterstützen, die aktiv dazu beitragen, Karate im Kanton Zürich (oder Teilen davon) bekannter zu machen. Dazu unterstützt der ZKKV mit Werbegeld-Beiträgen Veranstaltungen, welche die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Das Mitglied betreibt Werbung für den Anlass, z.B. über Inserate oder Flyer
  • Zielpublikum sind Personen, die aktuell kein Karate betreiben (Einsteiger oder Wiedereinsteiger)
  • Öffentlich und ohne Anmeldung/Gebühr zugänglich (eine im Rahmen einer ansonsten gebühren-pflichtigen öffentlichen Veranstaltung ist erlaubt, z.B. unentgeltlicher Auftritt im Rahmen einer Gewerbeschau)
  • Keine geschlossene Gesellschaft
  • Keine Auftritte gegen eine Gage oder sonstige Vergütung

Beispiele hierfür sind:

  • Tag der offenen Tür
  • Stand / Show an lokalen Gewerbemessen, Chilbi, etc.

Explizit ausgeschlossen sind Kurse jeder Art. Für Kurse können Kursgelder beantragt werden, aber keine Werbegelder.

Bedingungen

  • Es müssen mindestens die im Formular angegebenen Bedingungen erfüllt sein (alle Fragen mit „ja“ beantwortet sein).
  • Es muss für jede Durchführung einer Veranstaltung ein eigener Antrag (Formular) eingereicht werden: Wenn die gleiche Veranstaltung z.B. nächstes Jahr wieder stattfindet, muss für nächstes Jahr ein eigener Antrag eingereicht werden.
  • Der Antrag (Formular) inkl. Beleg der Werbung (Flyer, Poster, Inserat, Screenshot, …) wird bis 2 Monate vor dem ersten Veranstaltungstag beim ZKKV eingereicht.
  • Das Wort „Karate“ muss auf der Werbung auf den ersten Blick sichtbar sein. Überbegriffe wie „Kampfsport“, „Budo“ oder „Fitness“ erfüllen diese Bedingung nicht.
  • Es ist nicht möglich, für dieselbe Veranstaltung sowohl Werbegelder als auch Kursgelder vom ZKKV zu erhalten. Entsprechende “doppelte” Anträge werden automatisch abgelehnt (beide).
  • Der ZKKV kann die Zahlung an Bedingungen knüpfen wie z.B. das Auflegen des ZKKV-Flyers oder das Aufhängen der ZKKV-Blache während der Veranstaltung. Dies wird dem Antragsteller mitgeteilt.
  • Die Mitglieder des ZKKV werden rechtzeitig über die Durchführung informiert.
  • Die Veranstaltung findet im Kanton Zürich statt.
  • Es gibt kein Anrecht auf die Auszahlung von Werbegeldern, auch wenn sämtliche formellen Bedingungen erfüllt sind. Der Vorstand entscheidet definitiv darüber, ob einem Antrag stattgegeben wird.
  • Der Veranstalter reicht bis 10 Tage nach dem letzten Veranstaltungstag ein Foto oder einen ähnlichen Bericht beim ZKKV ein. Darauf müssen die Flyer / die Blache / … sichtbar sein, falls dies vom ZKKV verlangt wurde.

Ablauf

  1. Das Formular ausfüllen und absenden. Das Formular muss bis 2 Monate vor dem ersten Tag der Veranstaltung beim ZKKV eingehen. Dazu gibt es 2 Möglichkeiten:
  2. Nach Eingang des Antrags informiert dich der ZKKV darüber, ob für diese Veranstaltung Beiträge gezahlt werden oder nicht.
  3. Durchführung und ggf. das Auflegen der Flyer / Aufhängen der Blache mit Fotos dokumentieren und bis 10 Tage nach dem letzten Veranstaltungstag per Post oder E-Mail beim ZKKV einreichen.
  4. Wenn der Beleg über die Durchführung (Fotos) fristgerecht beim ZKKV eintrifft, wird das Geld automatisch auf das Konto ausbezahlt, das du uns in der Etat-Daten-Erfassung angegeben hast.